Allgemeine Vertragsbedingungen

Schadensersatzansprüche gegen Shake Enterprise Events –gleich aus welchem Rechtsgrund- sind ausgeschlossen, soweit Shake Enterprise Events und/oder deren Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

Der Kunde stellt für elektronische Geräte die gewünschten Stromanschlüsse nach VDE-Norm in unmittelbarer Nähe der vereinbarten Standorte zur kostenfreien Verfügung.

Dazu stellt der Kunde die gewünschten Wasseranschlüsse mit fließendem warmen Trinkwasser in unmittelbarer Nähe der vereinbarten Standorte zur kostenfreien Verfügung.

Für auftretende Schäden die durch den Auf- und Abbau entstehen, kann Shake Enterprise Events nicht haftbar gemacht werden, soweit Shake Enterprise Events und/oder deren Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

Bei Auftragsstornierung durch den Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen vor Veranstaltungstermin, werden 25% des Auftragsvolumens fällig.

Bei Auftragsstornierung durch den Auftraggeber innerhalb von acht Tagen vor Veranstaltungstermin, werden 50% des Auftragsvolumens fällig.

Bei Auftragsstornierung durch den Auftraggeber innerhalb von drei Tagen vor Veranstaltungstermin, werden 75% des Auftragsvolumens fällig.

Bei Auftragsstornierung durch den Auftraggeber am Veranstaltungstag, werden 90% des Auftragsvolumens fällig.

Fehlende und beschädigte Gegenstände, einschließlich Gläser, die nicht durch das Personal der Shake Enterprise Events  verursacht worden sind, werden dem Auftraggeber zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.

Erforderliche Messeausweise werden durch den Auftraggeber gestellt.

Erforderliche Parkausweise werden durch den Auftraggeber gestellt, bzw. werden anfallende Parkkosten vom Auftraggeber übernommen.

Der Auftraggeber sorgt für alle notwendigen Gestattungen und Genehmigungen und übernimmt alle daraus entstehenden Kosten. Der Auftraggeber übernimmt bei musikalischen Darbietungen alle Gebühren, insbesondere evtl. GEMA-Gebühren und stellt Shake Enterprise Events  von allen Ansprüchen frei.

Der Auftraggeber sorgt jeder Zeit für freie Zufahrten, sowie für einen ebenen, sauberen und belastbaren Untergrund als Aufbaufläche. Der Kunde stellt bei mehr als 2 Treppenstufen bzw mehr als 10m Entfernung zum Auf-, Abbauort eine helfende Person zur ständigen Verfügung.

Alle angegebenen Preise verstehen sich netto/netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

 

Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. Teilen solcher Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen.

 

Gerichtsstand ist Meiningen.

 

Druckfehler, Irrtümer und Änderungen vorbehalten.

 

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